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Elternbeitrag

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Von Schulen in freier Trägerschaft erwartet der Staat, dass ein erheblicher Anteil der Kosten durch Beiträge der Elternschaft aufgebracht wird. Der Regelbeitrag für ein Kind beträgt z.Zt. 200 Euro pro Monat in unserer Schule. Es gibt Elternhäuser, die dieses Schulgeld nur unter schwierigen Bedingungen aufbringen können. Andere Elternhäuser sind trotz großer Anstrengung nicht in der Lage, den vollen Schulgeldbetrag zu leisten.

Wenn außergewöhnliche Umstände dazu führen, dass ein voller Schulgeldbetrag nicht bezahlt werden kann, ist die Schulgemeinschaft gefordert. Die Schulgemeinschaft übernimmt die Aufgabe mitzuhelfen, allen Kindern den Schulbesuch zu ermöglichen. Hierbei wird jeder einzelne Fall eingehend geprüft. Die Eltern können so gewiss sein, dass die Schulgeldfrage vertrauensvoll gehandhabt wird.

 

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